MEGA-Motors gewinnt gegen DMSB
Das Landgericht Frankfurt hat den Deutschen Motor Sport Bund (DMSB) aufgrund einer Klage des Motorherstellers Rübig Technologie zu Schadenersatz und Richtigstellungen verurteilt.
Grund des Streits war ein Schreiben des DMSB an Kartstreckenbetreiber, Versicherungen und Kartsportclubs vom Mai 2014, dass bei Nutzung von Karts mit dem von Rübig entwickelten „MEGA-Motor“ ein besonderes Gefahrenpotenzial vorliege und MEGA-Motor-Karts daher generell nicht auf DMSB-lizenzierten Kartstrecken zugelassen seien. Diese Aussagen muss der von Präsident Hans-Joachim Stuck geführte DMSB richtigstellen und ist zum Schadenersatz verpflichtet.
Das Mittelstandsunternehmen Rübig aus Wels in Österreich hatte 2007 begonnen, einen Gokart-Motor zu entwickeln. Ziel war es, einen kostengünstigen Motor zu schaffen, mit dem es möglich ist, annähernd vergleichbare Zeiten wie mit der bestehenden Kartklasse „KZ/KZ2“ auf konventionellen Kartbahnen zu fahren.
Dies wurde ermöglicht, indem man 650 ccm Hubraum wählte und eine spezielle Fliehkraftkupplung entwickelte. Der Motor verfügt über kein Schaltgetriebe, was das Handling laut Rübig wesentlich erleichtert. Seit 2010 verkaufte Rübig den „MEGA-Motor“ besonders in Deutschland sehr erfolgreich. Auch fanden zahlreiche Rennen mit den Motoren statt. Anfang Mai 2014 verschickte aber der DMSB an alle lizensierten Kartbahnen, Versicherungen und an alle Kartsportabteilungen des ADAC, des AvD, DMV, ADMV und ACV ein Schreiben, dass das Fahren mit MEGA-Motoren zu gefährlich und dieser Motor auf DMSB-lizenzierten Strecken nicht zugelassen sei. Firmenchef Günter Rübig: „Das war auch nach Ansicht von Brancheninsidern verwunderlich, weil Karts mit Schaltgetriebe schwieriger zu fahren und bedienen sind.“
Der Deutsche Motor Sport Bund drohte den Kartstreckenbetreibern mit dem Entzug der Streckenlizenz. Ab diesem Zeitpunkt konnte mit Rübig MEGA-Motoren auf den meisten Kartstrecken nicht mehr gefahren werden, der Verkauf brach ein.
Mehrere Versuche von Rübig, diesen Irrtum zu klären, scheiterten. Sowohl ein gerichtlich beeideter Sachverständiger für Motorsport als auch der Sicherheitsbeauftragten der CIK/FIA haben übrigens bestätigt, dass der Motor vergleichbar mit der bestehenden Kartklasse KZ/KZ2 ist. Der MEGA-Motor verfügt mittlerweile über Zulassungen in Österreich, Schweden und Frankreich. Die Zulassung in Deutschland ist beantragt.